Rechtsprechung
BGH, 14.07.2017 - I ZR 202/16 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- gewerblicherrechtsschutz.pro (Kurzinformation)
Inhaber von Zweibuchstabendomain Ki.de muss Domain freigeben - Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.12.2014 - 3 O 241/10
- OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 12/15
- BGH, 14.07.2017 - I ZR 202/16
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 28.04.2022 - 20 U 227/20 (1) Angesichts dessen, dass sich die angegriffenen Werbeaussagen auch an das allgemeine Publikum - also an jeden an dem Dienstleistungsangebot interessierten, erwachsenen Internetnutzer - richten, kann der Senat - wie auch bereits das Landgericht - selbst beurteilen, wie diese von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen aufgefasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 08. März 2012, Az.: I ZR 202/16, GRUR 2012, 1053 - 1056 - Marktführer Sport ).